Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert?
Nehmen Sie bis 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft.
Machen Sie Ihren Anspruch im Falle eines verspäteten oder annullierten Flugs vollständig kostenfrei geltend, und wir werden alles Erforderliche tun, um Sie die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Unser Team wird die von Ihnen bereitgestellten Informationen hinsichtlich des entsprechenden Flugs sorgfältig prüfen und wird die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Sie eine Entschädigung bis zu 600 € erhalten können.
Werden Sie einer der vielen tausenden zufriedenen Fluggäste, die uns anvertraut haben und die ihnen zustehende Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten haben. Ohne jegliche Anstrengung Ihrerseits sorgt unser Team dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Wir arbeiten für Sie mit einem Team aus erfahrenen Fachleuten und Experten in diesem Bereich, um Sie leicht und problemlos im Falle einer Verspätung oder Annullierung Ihres Flugs die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten zu können.
Wir setzen Ihren entschädigungspflichtigen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft durch. Sie zahlen nichts im Voraus. Im Fall einer erfolgreichen Abwicklung Ihres Anspruchs ziehen wir eine Provision von 25% vom Betrag Ihrer Entschädigung ab.
Wir übernehmen die ganze Kommunikation mit der Fluggesellschaft und unser Team von Fachleuten und Rechtsanwälten setzt Ihre Rechte durch.
Sie geben Ihre Flugdetails an, beantworten paar einfache Fragen und wir tun alles, damit Sie Ihre Entschädigung bekommen.
Täglich fliegen über 9 Millionen Passagiere, 200 TSD davon werden mit Problemen wie Flugverspätung oder – ausfall sowie Nichtbeförderung konfrontiert. Die meisten wissen nicht, dass sie entschädigungsberechtigt sind und diejenigen, die es wissen, sind sich im Klaren, dass sie einen komplizierten Weg gehen müssen, damit sie an Ihr Geld von der Fluggesellschaft kommen
Hier ist ClaimHelp im Einsatz. Wir sichern zu, dass wir Ihren gesetzlichen Entschädigungsanspruch durchsetzen.
Bis 1.500 km
beträgt die Entschädigung
Von 1.500 km bis 3.500 km
beträgt die Entschädigung
Über 3.500 km
beträgt die Entschädigung
Laut der Verordnung EG 261/2004 haben die Flugzeugpassagiere Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft in folgenden Fällen::