Hatte Ihr Flug mehr als 3 (drei) Stunden Verspätung, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, es sei denn der Fluggesellschaft gelingt es zu beweisen, dass die Verspätung durch Sonderumstände verursacht wurde, die mittels vernünftigen Maßnahmen hätten nicht vermieden werden können. Das bedeutet, dass sie für die Verspätung nicht haftbar gemacht werden kann.
Wurde Ihr Flug annulliert, als Sie bereits am Flughafen waren und dies nicht durch Sonderumstände verursacht wurde, z. B. schlechte Witterungsverhältnisse, Streiks, haben Sie Anspruch auf Enstchädigung. Ist die Annullierung auf einen Sonderumstand zurückzuführen, muss der Beförderer Ihnen Unterstützung bieten (Kostenrückerstattung oder Änderung der Flugroute/Versorgung/Ernährung und/oder Unterbringung, während Sie auf einen alternativen Transport warten.
In diesem Fall können Sie Anspruch auf Entschädigung haben, falls der Flug von der Fluggesellschaft eines EU-Landes ausgeführt wird.
Nach Kenntisnahme Ihres Anspruchs und der vorgelegten Unterlagen reichen wir den Antrag bei der jeweiligen Fluggesellschaft ein. Leider kann man keinen Zeitpunkt vorhersagen, bzw. keinen Termin festlegen, wo der Fall abgeschlossen wird. Wir streben eine Entscheidung innerhalb von sechs Minaten ab der Geltendmachung des Anspruchs an, doch leider können wir diesen Termin nicht garantieren. Es kann sein, das Verfahren endet nur in paar Wochen. Wir werden Sie die ganze Zeit auf dem Laufenden halten.
In diesem Fall haben Sie leider keinen Anspruch auf Entschädigung. Laut der Verodnung können Sie eine Entschädigung ausschließlich für die Flugverspätung, bzw. –annullierung, doch nicht für den verpassten Anschussflug erhalten. Wenn die Anschlussflüge separat gebucht wurden, handelt es sich um zwei separate Vereinbarungen, die nichts miteinander zu tun haben.
Nach der Anmeldung auf unserer Webseite www.claimhelp.eu werden Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie der Nummer Ihres Anspruches erhalten. Sie können uns unter dieser E-Mail-Adresse jederzeit erreichen, um sich über den Stand Ihres Anspruchs zu erkundigen.
Sie zahlen nichts. Für den Fall einer positiven Entwicklung Ihres Anspruchs ziehen wir eine Provision in Höhe von 25% von Ihrer von der Fluggesellschaft ausgezahlten Entschädigung ab.