Allgemeine Geschäftsbedigungen
für die Fluggäste und die Geschäftsbeziehungen mit den Fluggästen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Vereinbarung zwischen Ihnen als Benutzer/Kunde und CLAIMHELP EOOD, nachstehend kurz ClaimHelp oder die Gesellschaft genannt, dar.
1: Begriffe:
1.1. „Verordnung (EG) 261/2004“: Verordnung (EG) 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs – und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
1.2. „Fluggesellschaft“: Die Gesellschaft, die den Flugtransport der Fluggäste durchführt.
1.3. „ClaimHelp“: CLAIMHELP EOOD ist eine in Bulgarien eingetragene Gesellschaft mit Geschäftsanschrift: Sofia, Majski Den Str. 26, Ap. 50.
1.4. „Vereinbarung“: Eine zwischen ClaimHelp und dem Kunden getroffene Vereinbarung auf der Grundlage der Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden.
1.5. „Anspruch“: Jeder geltend gemachte Kundenanspruch gegenüber der Fluggesellschaft auf der Grundlage der Verordnung (EG) 261/2004.
1.6. „Kunde“: Jede natürliche und/oder juristische Person, ihr/e Vertreter und/oder Erbe/n, die den jeweiligen Anspruch geltend machen, bzw. die durch die Erteilung einer Vollmacht und die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben, von ClaimHelp gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft vertreten zu werden.
1.7. „Vollmacht“: Eine Urkunde, womit der Kunde sich bereit erklärt und ClaimHelp Vertretungsbefugnis erteilt, die erforderlichen Handlungen in seinem Namen vorzunehmen.
1.8. „Gerichtsverfahren“: Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, die für das Einreichen einer Klage beim Gericht in seinem Namen erforderlich sind.
2: Allgemeine Geschäftsbedingungen:
2.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jeder Vereinbarung zwischen CklaimHelp und dem Kunden beigefügt, bzw. sind Bestandteil der jeweiligen Vereinbarung.
2.2. ClaimHelp behält sich das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen eschäftsbedingungen durchzuführen.
2.3. Für den Fall, dass ClaimHelp für die Erfüllung der Vereinbarung einen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragen oder Dritte einsetzt, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf diese Geschäftspartner oder Dritte Anwendung.
3: Vereinbarung und Verfahren:
3.1. Alle Angebote sind unverbindlich und als eine Einladung zum Abschluss einer Vereinbarung zu verstehen, es sei denn ClaimHelp sieht etwas anderes vor. Mit dem Ausfüllen und Einreichen der Informationen auf unserer Webseite www.claimhelp.eu und der Zustimmung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde die Gesellschaft, die mit der Geltendmachung seines Anspruchs verbundenen Handlungen gegen eine bestimmte Fluggesellschaft wegen Verzögerung, Annullierung oder Nichtbeförderung vorzunehmen.
3.2. Die Vertraulichkeitspolitik des Unternehmens ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite www.claimhelp.eu im Abschnitt „Rechtinformation“. Beim Abschluss der Vereinbarung und bei der Unterzeichnung der Vollmacht wird der Kunde als über deren Bedingungen informiert behandelt und erklärt, diese angenommen zu haben.
3.3. ClaimHelp ist berechtigt, die Bearbeitung eines Falls, für den der Kunde den Abschluss einer Vereinbarung auf der Webseite www.claimhelp.eu beantragt hat, abzusagen.
3.4. Die Vereinbarung ist rechtskräftig, nur wenn sie von ClaimHelp schriftlich, per Mail oder in jeglicher anderen Form bestätigt wurde oder wenn ClaimHelp mit der Bearbeitung Ihrer Unterlagen startet. Im Fall einer höheren Gewalt oder eines Umstandes, den ClaimHelp nicht vertreten kann (Force Major), ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, jegliche Ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen. Für die Dauer der höheren Gewalt (Force Major) wird die Erfüllung der Verpflichtungen von ClaimHelp eingestellt.
3.5. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit ClaimHelp erklärt der Kunde, dass er seinen Anspruch weder direkt gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft geltend machen wird, noch Dritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ClaimHelp dazu bevollmächtigen wird.
3.6. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit ClaimHelp erklärt der Kunde und garantiert, dass er / sie berechtigt ist, diese Vereinbarung abzuschließen und / oder Unterlagen, Informationen und Angaben im Namen anderer Passagiere (einschließlich unmündiger Personen und / oder minderjähriger Kinder) vorzulegen, die in einer Buchung eingeschlossen sind, wenn der Kunde dafür ihre Zustimmung oder die Zustimmung ihrer Eltern erhalten hat oder wenn der Kunde Elternteil (Erziehungsberechtigter / Vormund) des Kindes ist. Im Fall, wenn eine unwahre Information vorgelegt wurde oder versuchter Betrug (zum Beispiel verfälschte Unterschrift, Bankdetails oder sonstige Information) vorliegt, behält sich ClaimHelp das Recht vor, weitere Unterlagen anzufordern oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen. Wenn die Vereinbarung in Übereinstimmung mit diesem Paragraph aufgelöst wurde, kann der Kunde keine Erbringung von Dienstleistungen oder Schadenersatz von ClaimHelp verlangen.
3.7. Die Vereinbarung und die vorgelegten Unterlagen werden von ClaimHelp in elektronischer Form ab dem Zeitpunkt der Entgegennahme des Anspruchs aufbewahrt. Ausschließlich ClaimHelp ist zugangsberechtigt in Bezug auf die Unterlagen, es sei denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingen ist etwas anderes bestimmt.
3.8. Nach dem Erhalt aller Angaben und Unterlagen bewertet ClaimHelp, inwieweit der Anspruch berechtigt ist und informiert den Kunden per Mail über das Ergebnis, die anstehenden Handlungen und die Geschäftsnummer seines Anspruchs.
3.9. Nach der Entgegennahme des Anspruchs reicht ClaimHelp einen schriftlichen Einspruch bei der jeweiligen Fluggesellschaft ein und führt die Kommunikation mit ihr durch. Mit der Erteilung einer unterzeichneten Vollmacht stimmt der Kunde ausdrücklich zu, von Claim Help vertreten zu werden und versichert, dass er in keiner Weise versuchen wird, sich mit der Fluggesellschaft, die seinen problematischen Flug ausgeführt hat, in Verbindung zu setzen.
3.10. ClaimHelp wird gegeben falls ein Verfahren für die Erhebung einer Gerichtsklage für die Befriedigung des Kundenanspruchs vorbereiten, bzw. starten. Sollte der Kunde die Vornahme solcher Handlungen absagen, wird die Vereinbarung ab dem Zeitpunkt gekündigt, wo die schriftliche Absage eingereicht wurde.
3.11. Nach Erteilung einer Vollmacht durch den Kunden, kann ClaimHelp im Namen des Kunden einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragen, Rechtshandlungen zu unternehmen. Wenn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, in welchem der Kunde, vertreten von seinem Rechtspartner ClaimHelp, Partei ist, werden die im Gang des Verfahrens entstandenen Kosten vom Kunden oder in seinem Namen und für seine Rechnung von ClaimHelp gedeckt. Diese Kosten werden der ClaimHelp durch Abzug von der ausgeführten Zahlung der Fluggesellschaft-Schuldnerin erstattet, nachdem dem Rechtsanspruch stattgegeben wurde.
4: Provision und Zahlung:
4.1. ClaimHelp bekommt eine Provision ausschließlich in den Fällen eines erfolgreichen Ausganges der Anspruchsabwicklung, d. h. nach der Sicherstellung der erforderlichen Entschädigung.
4.2. ClaimHelp verlangt keine Gebühren oder Provisionen, sollte der Kunde keine Entschädigung in Verbindung mit dem von ihm geltend gemachten Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft erhalten haben.
4.3. Die Provision von ClaimHelp beträgt 25 % der jedem Passagier geschuldeten Gesamtentschädigung für jeden Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverzögerung, -annullierung und Nichtbeförderung. Wunschgemäß kann ClaimHelp dem Kunden Informationen zu den anfallenden Bankleistungsgebühren erteilen. Sollte der Kunde von einer Reiseagentur oder einem anderen Geschäftspartner auf uns aufmerksam gemacht worden sein oder wird sein Anspruch über einen solchen Geschäftspartner von ClaimHelp bearbeitet, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro abgezogen.
4.4. Der Kunde stimmt eindeutig zu, dass ClaimHelp die geschuldete Provision von allen von der Fluggesellschaft ausgezahlten Entschädigungen zu seinem/nun Anspruch/-suchen abzieht.
4.5. Für den Fall, dass der Streit auf Gerichtsweg gelöst wird und gemäß der Gerichtsentscheidung der Kunde nur einen Teil der geltend gemachten Entschädigung bekommt, zieht ClaimHelp eine Provision ausschließlich vom zugesprochenen Betrag ab.
4.6. Laut der ClaimHelp vom Kunden erteilten Vollmacht und seiner Erklärung, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, ist die Gesellschaft berechtigt, die vereinbarte Provision vom Entschädigungsbetrag abzuziehen, bevor sie den Rest an den Kunden überweist.
4.7. ClaimHelp verpflichtet sich, den Restbetrag der Entschädigung kurzfristig nach dem Erhalt der Entschädigung und dem Abzug der Provision zu überweisen. Alle Bank- und sonstigen Gebühren in Verbindung mit der Überweisung werden vom Kunden übernommen.
4.8. Wenn ClaimHelp dem Kunden, laut der von ihm erteilten Information, den zahlungspflichtigen Schadenersatz für den konkreten Flug gezahlt hat, haftet ClaimHelp nicht mehr für die vom Kunden unternommenen Handlungen, wie zum Beispiel: Erteilung einer unkorrekten Information bezüglich des Bankkontos, einer fehlerhaften Adresse etc., was zur Zahlung des zahlungspflichtigen Schadenersatzes einem nicht korrekten Empfänger geführt hat. Wenn durch Verschulden des Kunden der zahlungspflichtige Schadenersatz einem nicht korrekten Empfänger gezahlt wurde, ist ClaimHelp nicht verpflichtet, den Betrag erneut zu zahlen.
4.9. Sollte der Kunde versehentlich oder aus einem anderen Grund falsche oder unvollständige Informationen zur Verfügung stellen, die die Leistung der elektronischen Überweisung erschweren, weswegen ClaimHelp den vereinbarten Teil der Entschädigung weiderholt übeweisen muss, schuldet der Kunde ClaimHelp einen zusätzlichen Entgelt für die wiederholte Überweisung in Höhe von 50,00 Euro. Wunschgemäß kann ClaimHelp dem Kunden die elektronische Rechnung per Mail schicken.
5: Rechte und Pflichten des Kunden:
5.1. Der Kunde hat einen freien Zugriff auf die Webseite der Gesellschaft und somit die Möglichkeit, den Abschluss von Vereinbarungen sowie die Unterstützung seitens ClaimHelp jederzeit zu beantragen.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, von ClaimHelp Informationen über den Stand seines Anspruches, bzw. dessen Fortschrittes zu verlangen, bzw. zu erhalten sowie Kopien der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen in Verbindung mit dem geltend gemachten Anspruch auf die Auszahlung einer Entschädigung zu bekommen.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich, zwecks erfolgreicher Anspruchsabwicklung mitzuwirken, indem er wahrheitsgetreue Angaben, Informationen und Unterlagen liefert. Für den Fall, dass der Schuldner dem Kunden eine Finanzentschädigung zahlt, bzw. zeigt, dass er beabsichtigt , dies zu tun, muss der Kunde ClaimHelp möglichst kurzfristig darüber informieren, wobei er sich beim Erhalt der Entschädigung von der Fluggesellschaft verpflichtet, ClaimHelp die geschuldete Provision gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von fünf Tagen ab deren Erhalt zu zahlen. Allerdings muss der Kunde zwecks Sicherstellung der erfolgreichen Anspruchsabwicklung mitwirken.
5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte zu beauftragen oder selbst ein Verfahren für die Rückerstattung der ihm geschuldeten Entschädigung, bzw. wegen des Anspruchs, weswegen er ClaimHelp eine Vertretungsvollmacht erteilt hat, einzuleiten. Falls der Kunde ein solches Verfahren gegenüber der Fluggesellschaft einleiten will, muss er ClaimHelp darüber in Kenntnis setzen und diese Handlungen ausschließlich nach der ausdrücklichen Zustimmung der Gesellschaft vornehmen.
5.5. Der Kunde muss für die Überweisung des ihm geschuldeten Entschädigungsbetrages nach dem Abzug der Provision für ClaimHelp eine korrekte Bankverbindung mitteilen. Er muss das innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Erhalt einer Mitteilung per Mail tun.
5.6. Der Kunde ist berechtigt, auf die Dienste von ClaimHelp zu verzichten. Die Bedingungen für einen Verzicht sind im Punkt 5.8. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.
5.7. Durch die Anmerkung im Feld „Ich stimme der Bearbeitung des Anspruchs in meinem Namen durch ClaimHelp zu“ zum Zeitpunkt des Einreichens seines Antrags über die Webseite www.claimhelp.eu nimmt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und stimmt diesen zu. Diese sind für ihn verbindlich und er muss sie einhalten.
5.8. Jeder Kunde, der eine Vereinbarung mit ClaimHelp abgeschlossen hat, ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen davon zurückzutreten. Die Kündigung muss in schriftlicher Form an ClaimHelp, per Mail oder durch ein formloses Schreiben erfolgen.
5.9. Der Kunde kann nicht auf die bereits abgeschlossene Vereinbarung verzichten, sollte der Anspruch von der Fluggesellschaft nicht berücksichtigt worden sein, d. h. wenn ClaimHelp das Verfahren vor dem Datum des Kündigungsantrages seitens des Kunden erfolgreich abgeschlossen hat.
6: Vertragsstrafen
6.1. Falls der Kunde seiner Verpflichtung aus Art. 5.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgeht und nach dem Auslauf der in diesem Artikel genannten Frist, schuldet er ClaimHelp die im Art. 4.3. festgelegte Provision samt 5% vom Entschädigungsbetrag.
7: Datenschutz:
7.1. ClaimHelp wird die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten ausschließlich für die Erfüllung der Vereinbarung verwenden. ClaimHelp wird die Vertraulichkeitsbestimmungen, bzw. die jeweiligen Datenschutzbestimmungen berücksichtigen.
7.2. ClaimHelp darf die persönlichen Daten gegenüber Dritten ausschließlich mit der Zustimmung des Kunden offenlegen, falls dies für die erfolgreiche Abwicklung des geltend gemachten Anspruchs erforderlich ist.
7.3. Insofern der Kunde der ClaimHelp nicht seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, seine personenbezogene Daten zu bearbeiten (d.h. Name, PKZ, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Anschrift, Wohnort, Ansässigkeitsstaat, Personalien, wie sie im Personalausweis eingetragen sind, Angaben über den Flug, Bankverbindungen und E-Mail-Adresse), unternimmt ClaimHelp das aufgrund Erfüllung ihrer vertraglichen oder vorvertraglichen Pflichten, beziehungsweise aufgrund des gesetzlichen Interesses der Gesellschaft, soweit dadurch die Interessen oder die Grundrechte und das Freiheitsrecht des Kunden nicht verletzen werden.
8: Anwendbares Recht
8.1. Auf alle mit ClaimHelp abgeschlossenen Vereinbarungen, abgesehen davon, wo der Kunde sich aufhält, findet das bulgarische Recht Anwendung.
8.2. Die Streitigkeiten zwischen den Parteien werden im Geiste des Verständnisses und des guten Willens beigelegt. Falls die Parteien sich nicht einigen können, werden alle ungelösten Streitigkeiten, die sich aus den Beziehungen zwischen den Parteien ergeben, vom zuständigen Gericht in Sofia gelöst.
8.3. Widersprechen sich die Texte in den verschiedenen Sprachen, so ist der bulgarische Wortlaut maßgebend.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen im: 1 august 2018