ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Flugreisende und die Geschäftsbeziehungen zu ihnen
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden eine Vereinbarung zwischen Ihnen als Kunde / Fluggast und CLAIMHELP EOOD /nachstehend ClaimHelp genannt/.
1: Begriffsbestimmungen:
1.1. „Verordnung (EG) Nr. 261/2004“: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
1.2. „Luftfahrtunternehmen“: ein Luftfahrtunternehmen, das Personenbeförderung im Flugverkehr durchführt.
1.3. „ClaimHelp“: „CLAIMHELP“ EOOD, Einheitliche Id.-Nr. (EIK) 204545459 ist eine in Bulgarien eingetragene Gesellschaft mit Geschäftsanschrift Stadt Sofia, Mayski-den-Str. 26, Eingang 3/C.
1.4. „Vereinbarung“: eine zwischen ClaimHelp und dem Kunden auf Grundlage seiner Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Vereinbarung.
1.5. „Anspruch“: jedes gegen das Luftfahrtunternehmen eingeleitete außergerichtliche oder gerichtliche Verfahren, damit Fluggäste eine Ausgleichszahlung gemäß Verordnung Nr. (EG) 261/2004 erhalten können.
1.6. „Kunde“: jede natürliche und/oder juristische Person, ihre Vertreter und/oder Erben, in deren Namen der Anspruch geltend gemacht wird und durch die Erteilung einer Vollmacht und nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Zustimmung erteilt hat, sich von ClaimHelp vor dem bestimmten Luftfahrtunternehmen und sonstigen Personen / Organisationen vertreten zu lassen.
1.7. „Vollmacht“: Ein Dokument, mit dem der Kunde zustimmt und ClaimHelp eine Vertretungsmacht zur Vornahme der erforderlichen Handlungen in seinem Namen hinsichtlich seines Anspruchs / seiner Ansprüche erteilt.
1.8. „Gerichtliche Maßnahmen“: Gesamtheit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, die ClaimHelp zur Einleitung eines Verfahrens vor Gericht im Namen des Kunden durch einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei, die zur Vornahme von Rechtshandlungen in einem bestimmten Land ermächtigt sind, braucht.
2: Allgemeine Geschäftsbedingungen:
2.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen ClaimHelp und dem Kunden und sind darauf anzuwenden.
2.2. ClaimHelp behält sich das Recht vor, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen zu ändern.
2.3. Vorausgesetzt, dass bei der Durchführung der Vereinbarung Claim Help auf die Mitwirkung eines Anwalts / einer Anwaltskanzlei oder eines Dritten zurückgreift, behalten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
3: Vereinbarung und Verfahren:
3.1. Sofern die Vertragsparteien ausdrücklich nichts anderes vereinbart haben, begründen alle durch ClaimHelp an den Kunden unterbreitete Angebote keine Verpflichtung für ClaimHelp und sie sind als eine Aufforderung zum Abschluss einer Vereinbarung anzunehmen. Mit der Ausfüllung und der Übermittlung von Informationen auf unserer Webseite www.claimhelp.eu und mit dem Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde ClaimHelp, in seinem Namen Handlungen zur Geltendmachung einer Ausgleichszahlung gegen ein bestimmtes Luftfahrtunternehmen bezüglich einer Verspätung oder Annullierung von Flügen, Nichtbeförderung oder sonstigen Forderungen der Fluggäste hinsichtlich des Luftverkehrs vorzunehmen.
3.2. Die Strategie für die Vertraulichkeit von ClaimHelp ist ein Bestandteil der Vereinbarung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie kann auf unserer Webseite unter www.claimhelp.eu, Abschnitt „Rechtsinformationen“ gefunden werden. Beim Abschluss der Vereinbarung und der Unterzeichnung der Vollmacht gilt der Kunde als benachrichtigt über die Geschäftsbedingungen dafür und erklärt, dass er sie angenommen hat.
3.3. ClaimHelp ist berechtigt, auf die Übernahme eines Falls zu verzichten, für den der Kunde einen Vorschlag zum Abschluss einer Vereinbarung über die Webseite www.claimhelp.eu übermittelt hat.
3.4. Eine Vereinbarung liegt vor, nur wenn sie von ClaimHelp schriftlich, per E-Mail oder in irgendeiner anderen Weise bestätigt wird oder wenn ClaimHelp mit der Bearbeitung Ihrer Unterlagen beginnt. Im Falle höherer Gewalt oder eines Umstands, auf den ClaimHelp keinen Einfluss hat, verpflichtet sie sich nicht, irgendeine ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen. Für den Zeitraum der höheren Gewalt wird die Erfüllung der Verpflichtungen durch ClaimHelp eingestellt.
3.5. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung mit ClaimHelp erklärt der Kunde, dass er weder seinen Anspruch gegenüber dem entsprechenden Luftfahrtunternehmen persönlich geltend gemacht hat und/oder geltend machen wird noch er einen Dritten diesbezüglich ohne schriftliche Zustimmung durch ClaimHelp bevollmächtigen wird.
3.6. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung mit ClaimHelp erklärt der Kunde und gewährleistet, dass er/sie berechtigt ist, diese Vereinbarung abzuschließen und/oder im Namen anderer Fluggäste (einschließlich minderjährige und/oder unmündige Kinder) Unterlagen, Informationen und Daten als Bestandteil einer Buchung zur Verfügung zu stellen, wozu der Kunde ihre Zustimmung oder die Zustimmung ihrer Eltern eingeholt hat oder der Kunde selbst ein Elternteil (Erziehungsberechtigter / Vormund) des Kindes ist. Werden falsche Angaben gemacht oder im Falle eines Betrugsversuchs (z.B. gefälschte Unterschrift, Bankverbindungen und/oder sonstige Angaben) behält sich ClaimHelp das Recht vor, weitere Unterlagen zu verlangen und/oder die Vereinbarung zu kündigen. Tritt die Vereinbarung in Verbindung mit den vorstehenden Sätzen außer Kraft, ist der Kunde nicht berechtigt, von ClaimHelp die Bereitstellung von Dienstleistungen und/oder einer Ausgleichszahlung zu verlangen.
3.7. Die Vereinbarung und die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich des Anspruchs werden von ClaimHelp ab dem Zeitpunkt der Annahme der Vereinbarung elektronisch gespeichert. Ausschließlich ClaimHelp und durch sie bevollmächtigte Personen haben Zugang zu den Unterlagen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes angegeben ist.
3.8. Nach Erhalt aller Angaben und Unterlagen beurteilt ClaimHelp die Gültigkeit des entsprechenden Anspruchs des Kunden auf die Leistung einer Ausgleichszahlung durch das Luftfahrtunternehmen und benachrichtigt ihn per E-Mail über das Ergebnis, die weiteren Maßnahmen und die Referenznummer seines Anspruchs.
3.9. Nach Übernahme des Anspruchs des Kunden auf die Leistung einer Ausgleichszahlung durch das Luftfahrtunternehmen, erhebt ClaimHelp direkt oder durch einen Rechtsanwalt / eine Anwaltskanzlei außergerichtlich einen Anspruch beim entsprechenden Luftfahrtunternehmen und baut die weitere Kommunikation mit dem Luftverkehrsbetreiber auf. Mit der Vorlegung einer unterzeichneten Vollmacht erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass ClaimHelp ihn vertritt und gewährleistet, dass er in keiner Weise das Luftfahrtunternehmen bezüglich seines Flugs kontaktieren wird.
3.10. Leistet das Luftfahrtunternehmen einen Ausgleich nicht und wenn ClaimHelp der Auffassung ist, dass der Kunde Anspruch darauf hat, wird sie durch einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei ein Gerichtsverfahren vorbereiten und einleiten, um die Forderungen des Kunden zu erfüllen. ClaimHelp wird im Voraus den Kunden per E-Mail über ihre Absichten informieren und es könnte erforderlich sein, dass er eine separate Vollmacht zur Einleitung von Gerichtsverfahren unterzeichnet. Verzichtet der Kunde auf die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, setzt ClaimHelp ihre außergerichtlichen Maßnahmen hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs fort.
3.11. Hinsichtlich der Bevollmächtigung durch den Kunden kann ClaimHelp die Vornahme von Rechtshandlungen im Namen des Kunden einem Rechtsanwalt oder einer Anwaltskanzlei übertragen. Auf Grundlage einer Bevollmächtigung durch den Kunden kann ClaimHelp im Namen des Kunden einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei mit der Vornahme von Rechtshandlungen beauftragen. Wird ein solches Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei eingeleitet, ist der Kunde daran als Partei beteiligt und die anfallenden Verfahrenskosten sind vom Kunden oder in seinem Namen und auf seine Rechnung von ClaimHelp zu tragen. Diese Kosten werden der ClaimHelp nach Stattgabe der Forderung des Kunden durch Abzug von der geleisteten Zahlung durch den Luftverkehrsbetreiber als Schuldner erstattet.
3.12. ClaimHelp ist berechtigt, die Vereinbarung schriftlich, per E-Mail oder mit einem Schreiben im Freitext mit einer Kündigungsfrist von fünf Tagen zu kündigen.
4: Provision und Zahlung:
4.1. ClaimHelp bekommt eine Provision, nur wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird, und zwar – nachdem das Luftfahrtsunternehmen den fälligen Ausgleich leistet.
4.2. ClaimHelp verlangt keine Zahlung von Gebühren oder Provisionen aller Art, falls dem Kunden keinen Ausgleich bezüglich des im Namen des Kunden geltend gemachten Anspruch gezahlt wurde.
4.3. Die Provision für ClaimHelp beträgt 30 % (inkl. MWSt.) (exkl. Banküberweisungsgebühren, Entgelte für Währungsumrechnung) auf den vollen Ausgleich, der jedem Fahrgast zusteht, für jeden einzelnen Anspruch, auf den ein Ausgleich geltend gemacht wird, der einen verspäteten oder annullierten Flug, eine Nichtbeförderung oder sonstige Forderungen des Fluggastes hinsichtlich des Fluges betrifft. Auf Wunsch des Kunden kann Claim Help Informationen über die Höhe der entsprechenden Bankgebühren zur Verfügung stellen. Wurde der Kunde von einem Reisebüro und einem anderen Partner verwiesen oder wird sein Anspruch durch einen ähnlichen Partner von ClaimHelp bearbeitet, wird vom Betrag des ihm vom Luftverkehrsbetreiber ausgezahlten Ausgleichts eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 EUR abgezogen.
4.4. Der Kunde stimmt bedingungslos zu, dass ClaimHelp die ihr zu zahlende Provision von allen vom Luftfahrtbetreiber geleisteten Ausgleichen vom Anspruch abzieht.
4.5. Weigert sich das Luftfahrtunternehmen, eine Ausgleichszahlung zu leisten oder geht es innerhalb von zwei Monaten ab der Geltendmachung auf den Anspruch nicht ein und ClaimHelp der Auffassung ist, dass der Kunde berechtigt ist, einen Ausgleich zu bekommen, wird sie ein außergerichtliches Verfahren vorbereiten und einleiten (eine Klage erheben), um die Forderung des Kunden vor der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle, die für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und den Schutz der Fluggastrechte verantwortlich ist, und/oder vor jedem anderen zuständigen Behörde anlässlich eines Verstoßes gegen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und/oder vor der zuständigen Stelle zur alternativen Streitbeilegung zu erfüllen. Der Kunde wird im Voraus per E-Mail über diese Absicht der ClaimHelp in Kenntnis gesetzt. Im Sinne der vorstehenden Sätze erhöht sich die Provision und beträgt insgesamt 35 % (inkl. MWSt.).
4.6. Für den Fall, dass mit der Zustimmung des Kunden der Streit mit dem Luftfahrtunternehmen zur Leistung einer Ausgleichszahlung vor Gericht anhängig gemacht wird, trifft ClaimHelp Maßnahmen zur Einholung der erforderlichen Unterlagen und Bestellung eines Prozessvertreters (Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei) des Kunden, dabei wird die Provision gemäß P. 4.3. erhöht und beträgt insgesamt 35% (ink. MWSt.). Wird nach dem erlassenen und rechtskräftig gewordenen Beschluss nur ein Teil der geltend gemachten Ausgleichszahlung zugesprochen, behält ClaimHelp eine Provision ausschließlich auf den vom Gericht zugesprochenen Betrag ein.
4.7. Laut der von dem Kunden erteilten Vollmacht für ClaimHelp und mit der Erklärung, dass er diese Allgemeine Geschäftsbedingungen annimmt, ist ClaimHelp berechtigt, die vereinbarte Provision und weitere von ClaimHelp im Namen des Kunden bezahlte Gebühren vom Ausgleich einzubehalten, bevor sie den Restbetrag auf das Konto des Kunden überweist.
4.8. In kurzer Zeit nach Erhalt der Ausgleichszahlung und nach Abzug der Provision und weiterer von ClaimHelp im Namen des Kunden gezahlten Gebühren berechtigt sich ClaimHelp, den Restbetrag des Ausgleichs zu überweisen. Alle Bankgebühren und sonstige Kosten für die Überweisung sind vom Kunden zu tragen.
4.9. Sobald ClaimHelp dem Kunden für den bestimmten Flug laut den von ihm erteilten Informationen die geschuldete Ausgleichszahlung geleistet hat, haftet ClaimHelp für vom Kunden vorgenommene Handlugen, wie z.B.: angegebene falsche Bankverbindung, falsche Anschrift usw., die zur Überweisung des geschuldeten Ausgleichs einem falschen Empfänger geführt hat. Wurde durch Verschulden des Kunden der geschuldete Ausgleich einem falschen Empfänger ausgezahlt, verpflichtet sich ClaimHelp nicht zur erneuten Zahlung des Betrags.
4.10. Erteilt der Kunde falsche oder unvollständige Informationen, die die elektronische Überweisung erschweren könnten, mit der Folge, dass ClaimHelp den vereinbarten Teil des Ausgleichs erneut überweisen muss, schuldet der Kunde der ClaimHelp einen zusätzlichen Entgelt für die wiederholte Überweisung in Höhe von 25 EUR. Auf Wunsch des Kunden kann ClaimHelp eine elektronische Rechnung per E-Mail übermitteln.
5: Rechte und Pflichten des Kunden:
5.1. Der Kunde hat einen freien Zugang zur Webseite der ClaimHelp – www.claimhelp.eu und ist berechtigt, jederzeit den Abschluss einer Vereinbarung oder Mitwirkung durch ClaimHelp vorzuschlagen.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, von ClaimHelp Informationen über den Status seines Anspruchs, seinen Fortschritt anzufordern und zu erhalten oder Kopien der von ihm bereitgestellten Dokumente hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs zur Leistung eines Ausgleichs zu erhalten.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei der erfolgreichen Abwicklung des Anspruchs mitzuwirken, indem er wahrheitsgetreue Angaben, Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt. Leistet der Schuldner direkt dem Kunden eine Ausgleichszahlung oder erklärt er, dass er dies beabsichtigt, verpflichtet sich der Kunde, in möglichst kurzer Zeit ClaimHelp darüber in Kenntnis zu setzen, dabei verpflichtet er sich, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Ausgleichs der ClaimHelp die geschuldete Provision, die Gebühren und die anfallenden Kosten entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. Der Kunde muss in jedem einzelnen Fall zur erfolgreichen Abwicklung des Anspruchs in vollem Umfang Mitwirkung leisten.
5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Verfahren zur Rückerstattung des ihm geschuldeten Ausgleichs Dritten zu beauftragen oder alleine einzuleiten, wenn er für diesen Anspruch ClaimHelp eine Vertretungsmacht erteilt hat. Möchte der Kunde ein solches Verfahren gegen das Luftfahrtunternehmen einleiten, ist er verpflichtet, ClaimHelp darüber in Kenntnis zu setzten und diese Handlungen mit der ausdrücklichen Zustimmung von ClaimHelp vorzunehmen.
5.5. Der Kunde muss ein korrektes Bankkonto angeben, auf das die ihm geschuldete Ausgleichsleistung nach dem Abzug der Provision für ClaimHelp, Gebühren und anfallenden Kosten entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen überwiesen wird. Dies muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt eine Mitteilung per E-Mail erfolgen.
5.6. Der Kunde ist berechtigt, auf die Dienstleistungen von ClaimHelp zu verzichten. Die Geschäftsbedingungen für den Verzicht darauf sind unter Punkt 5.8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
5.7. Mit dem Ankreuzen des Kästchens „Ich erteile meine Zustimmung, dass ClaimHelp den Anspruch in meinem Namen bearbeitet“ zum Zeitpunkt der Antragstellung über die Webseite www.claimhelp.eu, nimmt der Kunde diese Allgemeine Geschäftsbedingungen an und stimmt diesen zu. Sie sind für ihn verbindlich und er verpflichtet sich sie einzuhalten.
5.8. Jeder Kunde, der eine Vereinbarung mit ClaimHelp abgeschlossen hat, ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss davon zurückzutreten. Die Kündigung muss an ClaimHelp schriftlich, per E-Mail oder mit einem Schreiben im Freitext erfolgen.
5.9. Der Kunde kann von der bereits abgeschlossenen Vereinbarung nicht zurücktreten, soweit das Luftfahrtunternehmer als Schuldner dem Anspruch stattgegeben hat, d.h. ClaimHelp hat das Verfahren vor dem Datum des Kündigungsantrags durch den Kunden erfolgreich abgeschlossen.
6: Vertragsstrafen:
6.1. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtung gemäß P. 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht und nach Ablauf der unter diesem Punkt genannten Frist schuldet er der ClaimHelp eine Provision, Gebühren und die anfallenden Kosten entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt einer Vertragsstrafe in Höhe von 5% auf dem geschuldeten Betrag.
7: Schutz personenbezogener Daten:
7.1. ClaimHelp wird die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten zu den in der „Strategie für Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten“ von ClaimHelp ausführlich beschriebenen Zwecken, Fristen und Gründen verwenden. ClaimHelp verarbeitet die personenbezogenen Daten gemäß dem entsprechenden Datenschutzrecht.
7.2. ClaimHelp ist berechtigt, die personenbezogenen Daten eines Kunden weiterzugeben, soweit der Kunde damit einverstanden ist oder soweit dies für die vom Kunden beauftragte Anspruchserhebung erforderlich ist.
7.3. Soweit der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, dass ClaimHelp die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, PKZ, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Anschrift, Aufenthaltsort und Aufenthaltsstaat, Passdaten, Flugdaten, Bankverbindung, E-Mail usw.) verarbeitet, wird ClaimHelp dies auf Grundlage der Erfüllung von vorvertraglichen oder vertraglichen Verpflichtungen, bzw. auf Grundlage eines berechtigten Interesses der ClaimHelp durchführen, soweit es die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden nicht verletzt.
8: Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
8.1. Auf alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Fragen findet die Bestimmungen des geltenden Rechts der Republik Bulgarien Anwendung.
8.2. Streitigkeiten zwischen den Parteien sind im Geiste der Verständigung und des guten Willens beizulegen. Wird eine Einigung nicht erzielt, sind alle nicht beigelegten Streitigkeiten anlässlich der Beziehungen zwischen den Parteien auf gerichtlichem Weg vom zuständigen Gericht beizulegen.
8.3. Im Falle einer Abweichung zwischen den verschiedenen Sprachfassungen hat die bulgarische Fassung Vorrang.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden am 15.05.2025 angenommen und treten in Kraft am 01.06.2025.
